Rürup-Rente für Selbstständige: Steuervorteile & Berechnung
Entdecken Sie, wie die Rürup-Rente Selbstständigen hilft, Steuern zu sparen und langfristig fürs Alter vorzusorgen.

Kurz zusammengefasst
Als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) 2026 bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 61.652 Euro (bei Zusammenveranlagung) vollständig als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Da Sie als Selbstständiger in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie diesen Betrag meist ohne Abzüge voll ausschöpfen – das macht die Rürup-Rente zu einer der wirkungsvollsten Möglichkeiten, Ihre Steuerlast schon heute zu senken und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.

Warum die Rürup-Rente gerade für Selbstständige interessant ist
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, wurde 2005 gezielt für eine Gruppe eingeführt, die bei der Altersvorsorge sonst oft durchs Raster fällt: Selbstständige und Freiberufler. Wer kein Angestelltenverhältnis hat, zahlt in der Regel nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein – und hat damit auch keinen Zugang zu einigen anderen geförderten Vorsorgeformen. Die Basisrente schließt diese Lücke als sogenanntes Produkt der „ersten Schicht“ der Altersvorsorge, gleichrangig mit der gesetzlichen Rente und den berufsständischen Versorgungswerken.

Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit
Der entscheidende Vorteil: Anders als bei vielen anderen Vorsorgeformen können Selbstständige ihre Beiträge nahezu in voller Höhe steuerlich geltend machen, ohne dass – wie bei Angestellten – bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge den absetzbaren Betrag schmälern. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag wird jährlich angepasst und ist an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzbar – frühere Jahrgänge konnten nur einen anteiligen Prozentsatz geltend machen.
Rechenbeispiel
Beispiel: 500 Euro monatlicher Beitrag
Angenommen, Sie zahlen als Selbstständiger 500 Euro im Monat in eine Rürup-Rente ein, also 6.000 Euro im Jahr. Da Sie in der Regel keine gesetzlichen Rentenbeiträge auf den Höchstbetrag anrechnen lassen müssen, ist dieser Betrag meist vollständig absetzbar. Wie viel davon der Staat effektiv über die Steuerersparnis übernimmt, hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab:
| Grenzsteuersatz | Steuerersparnis pro Jahr | Steuerersparnis pro Monat | Effektive monatliche Kosten |
|---|---|---|---|
| 25 % | 1.500 € | 125 € | 375 € |
| 30 % | 1.800 € | 150 € | 350 € |
| 35 % | 2.100 € | 175 € | 325 € |
| 42 % (Spitzensteuersatz) | 2.520 € | 210 € | 290 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent – wie er ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.878 Euro (2026) greift – zahlen Sie also nominal 500 Euro monatlich ein, tragen davon aber effektiv nur rund 290 Euro selbst. Die übrigen 210 Euro erhalten Sie über die niedrigere Steuerlast zurück.
Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente
Hier finden Sie präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Rürup-Rente, damit Sie Ihre Altersvorsorge optimal planen können.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Rürup-Rente für Selbstständige?
Beiträge zur Rürup-Rente sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar und reduzieren so Ihre Steuerlast.
Wie hoch sind die jährlichen Höchstbeiträge zur Rürup-Rente?
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete.
Kann ich die Rürup-Rente flexibel an meine Bedürfnisse anpassen?
Ja, bei den meisten Anbietern sind flexible oder auch unregelmäßige Einzahlungen möglich, etwa um in einkommensstarken Jahren mehr einzuzahlen.
Muss ich als Selbstständiger eine Rürup-Rente abschließen?
Nein, aktuell besteht keine gesetzliche Pflicht. Diskutiert wird jedoch eine Altersvorsorgepflicht für neu gegründete Selbstständige, deren konkrete Ausgestaltung noch nicht final feststeht.
Ist die Rürup-Rente für alle Selbstständigen geeignet?
Sie eignet sich besonders für Freiberufler und Selbstständige ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wann kann ich die Rürup-Rente auszahlen lassen?
Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange Rente. Die spätere Rente ist als sonstige Einkünfte zu versteuern, mit einem Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.
Ihre 3-Schritte zur perfekten Vorsorge
Wir erläutern Ihnen verständlich, wie Sie als Selbstständiger die Rürup-Rente abschließen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Schritt 1: Ihre persönliche Beratung
Zunächst analysieren wir gemeinsam Ihre individuelle Situation, um die optimale Basisrente für Ihre Altersvorsorge zu bestimmen.
Schritt 2: Vertragsabschluss
Anschließend wählen Sie das passende Produkt aus und schließen Ihren Rürup-Rentenvertrag unkompliziert über einen zertifizierten Vermittler ab.
Schritt 3: Beiträge einzahlen
Regelmäßige Einzahlungen sichern Ihren steuerlichen Vorteil und sorgen für eine verlässliche Altersvorsorge.

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